Es gibt schlechte Neuigkeiten für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Der Fond sexueller Missbrauch wird eingestellt, Neuanträge sind nur noch bis zum 31.08.2025.
Ich empfehle Betroffenen schnellstmöglich eine Beratungsstelle zur Antragstellung aufzusuchen.
Hier eine Zusammenfassung, alle Details hier.
- Erstanträge können noch bis zum 31. August 2025 eingereicht werden.
- Bewilligungen von Erstanträgen werden bis zum 31. Dezember 2025 erteilt.
- Auszahlungen von bewilligten Leistungen werden bis 31. Dezember 2028 vorgenommen.
- Das Ergänzende Hilfesystem darf Leistungen nicht mehr für einen unbefristeten Zeitraum bewilligen. Bewilligte Leistungen müssen daher innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der erste begünstigende Bescheid an die antragstellende Person ergeht, abgerechnet werden. Zudem gilt für Antragstellende, die ab dem 1. Januar 2025 erstmals einen bewilligenden Bescheid vom Ergänzenden Hilfesystem erhalten, dass ihnen die Bewilligungssumme (bis zu 10.000 €) in festgelegten Jahrestranchen gewährt wird.
- Vorauszahlungen sind nicht mehr möglich.
- Aktuell stehen noch Ausgabemittel bzw. so genannte Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 und folgende zur Verfügung.