Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hat in den letzten zehn Jahren vielen Betroffenen, insbesondere jenen aus dem familiären Umfeld, den Zugang zu individuell notwendigen Hilfen ermöglicht. Für viele waren Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) oder dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) nicht erreichbar.
Der Betroffenenrat äußert nun erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen beim FSM. In einer Stellungnahme vom 3. März 2025 kritisieren sie, dass diese Anpassungen eine „Fehlerkorrektur auf dem Rücken von tausenden Betroffenen“ darstellen. Die Mitglieder des Rates betonen, dass der FSM für viele Überlebende sexualisierter Gewalt die einzige Möglichkeit war, notwendige Unterstützung zu erhalten.
Die geplanten Änderungen könnten den Zugang zu diesen wichtigen Hilfen erschweren oder sogar verhindern. Der Betroffenenrat fordert daher eine sorgfältige Überprüfung der geplanten Maßnahmen und betont die Notwendigkeit, die Bedürfnisse und Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Bedenken des Betroffenenrates ernst nehmen und Lösungen finden, die den Zugang zu notwendigen Hilfen für alle Betroffenen sicherstellen.